Gutachter und Sachverständiger
"Erfahrung ist die beste Lehrmeisterin" (Sprichwort)
Durch Erfahrung gut - mit jedem richtig gelösten Fall erfährt man mehr Wissen.
Es ist nicht Aufgabe eines Gutachters/Sachverständigen, Fehler, Mängel und Schäden zu suchen, wohl aber die Erscheinungen festzuhalten, die als Verursacher zu den Mängel/Schäden führen bzw. geführt haben. Zwar findet der Gutachter/Sachverständige zumeist nur den aktuellen Ist-Zustand vor, doch anhand von Erscheinungen und gemäß der Bau-Anamnese muss der Gutachter/Sachverständige den gewesenen Zustand zum Zeitpunkt der Abnahme herausfinden, weil dieser gewesene Ist-Zustand rechtlich relevant ist.
Daher ist die richtige Diagnose wichtig, Sie kann z.B. durch Analyse oder durch Vergleiche gewonnen werden - Zeichen am Bau muss man verstehen lernen, um die Anamnese des Bauwerks im Zeitablauf richtig zu deuten. Frostschäden sind nicht gleich Frostschäden Jeder Bau zeigt seine Krankheiten (Schäden/Mängel) nebst Krankheitsverlauf als Zeitfolge.
Körperhafte Untersuchungen am Bau, die dazu dienen sollen, die Verursacherquellen herauszufinden, dürfen nicht zum partiellen Zerstören des Gewerks führen. Auf körperhaft zerstörerische Eingriffe ist zu verzichten, wenn die Erscheinungsbilder am Bau schon genügend Aufschluss geben. Zerstörerische Eingriffe sind nicht immer notwendig, weil Schadens- und Mängelbilder sehr oft schon genügend Hinweise geben, die zwecks Diagnose herangezogen werden können - das Rad ist nicht immer wieder neu zu erfinden.
Die DIN 18299 § 2.1.3 sagt u.a. aus, dass Bauteile und Baustoffe für den jeweiligen Verwendungszweck aufeinander abgestimmt sein müssen. Denn unterschiedliche Werkstoffe, reagieren auch unterschiedlich. Daher sind bauphysikalische Zwangsläufigkeiten und chemische Einflüsse zu beachten. Alleine durch Abgleich des Vorgefundenen mit DIN-Vorschriften und mit Vorgaben aus Merkblättern sind die wahren Schadensverursacher kaum herzuleiten. Für eine richtige Diagnose sind das Wissen über das Verhalten der Werkstoffe und deren Zusammenspiel und das Deuten der Schadens-Mängelbilder wichtig. Ergänzend können auch technische und wissenschaftliche Untersuchungen, z.B. Polarisationsmikroskopie, Röntgendiffraktrometrie etc., dienlich sein.
Der Gutachter/Sachverständige soll nicht nur aufgetretene Schäden/Mängel als Ist-Zustand bestätigen, sondern herausfinden, wann und wodurch diese entstanden sind. Entscheidend ist zumeist der Zustand zum Zeitpunkt der Bauabnahme VOB-B DIN 1961 § 13, nachdem ein Gewerk zum Zeitpunkt der Abnahme mängelfrei zu übergeben ist.